GEMA-Befreiung für das Ehrenamt
Wenn Vereine ihre Events musikalisch begleiten, wenn es öffentliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gibt, dann stellt sich die Frage, wie die GEMA-Kosten angemeldet und abgerechnet werden. Die Landesregierung hat im Rahmen ihres 11 + 1 Programms für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien und stellt dafür nun bis zu 400 Euro im Jahr zur Verfügung.
Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 Quadratmeter umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.
Weiterführende Informationen können der Pressemitteilung des Landes Hessen sowie dem FactSheet entnommen werden.
Ehrenamt, GEMA, Vereine