Der Verein als Reiseveranstalter
Viele Vereine sind mit der Planung, Durchführung und Organisierung von Fahrten und Reisen beschäftigt. Sei es zu Turnieren, Meisterschaften oder die gesellige Fahrt zum Weihnachtsmarkt. Aus diesem Grund sollten sie auch die Risiken kennen, die damit zusammenhängen können, besonders auch ihre rechtliche Absicherung. Die Fahrt zu einem Turnier oder einer Meisterschaft wird immer dann kritisch, wenn der Verein als Reiseveranstalter im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auftritt. Strafen bis zum Verlust der Gemeinnützigkeit können die Folge sein. Rechtsanwalt Dr. Weller klärt auf.
INHALTE:
- Merkmale einer Reiseveranstaltung im Sinne des § 651 a BGB
- Pauschalreise im Sinne des BGB
- Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden
- Haftpflicht-, Personen- und Sachschadenversicherung als Reiseveranstalter