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#DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister

Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 01.01.2024 kommen. Doch
was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue
bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der
Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörde erfolgen. Kann das klappen?
Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers? Zu diesen
Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach
dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.

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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
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